Gesuch einreichen
Um ein Gesuch bei der CECAR einreichen zu können, müssen Sie das nachfolgende Formular ausfüllen:
Wir bitten Sie vor Einreichung des Gesuchs die Voraussetzungen zu konsultieren, welche vorzuliegen haben, damit die CECAR auf Ihr Gesuch eintreten kann. Von Relevanz ist auch dieses Schema, welches den Ablauf des Verfahrens darstellt.
Bei Fragen stehen wir sehr gerne zur Verfügung. Gerne beraten und helfen wir Ihnen bei Ihrem Vorgehen.
Wenn Sie das Formular vollständig ausgefüllt haben, können Sie es an die folgende Korrespondenzadresse senden:
Stiftung CECAR
Avenue du Général-Guisan 48A
1009 Pully
Ihr Antrag wird vertraulich und so schnell wie möglich bearbeitet.
Bitte beachten Sie, dass die CECAR, wenn im Rahmen des Verfahrens eine finanzielle Entschädigung beantragt wird, den Fall der Kommission für die Entschädigung von Opfern verjährten sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Kontext vorlegen muss.
Diese Entschädigung beträgt gemäss den Richtlinien der Schweizer Bischofskonferenz (SBK), der Vereinigung der höheren Ordensoberen der Schweiz (VOS’USM) und der Römisch-katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ/RKZ) betreffend die Zahlung von Entschädigungen an Opfer von verjährtem sexuellem Missbrauch im kirchlichen Kontext maximal CHF 20’000.-
Reglement der CECAR Kommission
Der Reglement CECAR herunterladen
Kommission Genugtuung
Vereinbarung SBK, RKZ und VOS’USM – Genugtuung für Opfer (25 November 2016)
Aktualisierte – Vereinbarung SBK, RKZ und VOS’USM – Genugtuung für Opfer (11 Juni 2021)